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Mietverwaltung

Mietverwaltung beinhaltet alles, was vermieterseits zu erledigen ist. Der Verwalter einer vermieteten Immobilie (von der Einliegerwohnung über die Eigentumswohnung und das Mehrfamilienhaus bis zur gemischt genutzten Großimmobilie) muss bereit und in der Lage sein, den Vermieter von allen ihm insoweit obliegenden Aufgaben zu entlasten. Er ist Dienstleister.

Bei uns wird der Vermieter - quasi als "Inklusivleistung" - zusätzlich stets umfassend kompetent rechtlich beraten und vertreten. Nur dann, wenn die erforderliche Tätigkeit über das, was uns das Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt, hinausgeht, müssen anwaltliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Aber auch dies erledigen wir für den Vermieter, und zwar im Rahmen des mit der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden Beratungsverhältnisses.

Die wesentlichen Leistungen der Mietverwaltung im einzelnen:
Suche von Mietern für leerstehende bzw. leer werdende Objekte
Objektbesichtigungen, Verhandlungen mit Mietinteressenten
Formulierung und Fertigung von Mietverträgen und sonstigen Dokumenten
Objektübergabe inkl. Protokollierung und Fotodokumentation
Entgegennahme von mieterseitigen Anfragen, Anzeigen, Reklamationen u.a. sowie deren vermieterseitige Beantwortung und sonstige erforderliche Erklärungen und Mitteilungen gegenüber den Mietern, auch Austragung diesbezüglicher Kontroversen, möglichst mit Streitbeilegung, erforderlichenfalls Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei
Durchführung von Mieterhöhungsverlangen unter Einhaltung der insoweit zu beachtenden Rechtsnormen und Regularien
Kündigungserklärungen, komplette Abwicklung von Mietverhältnissen mit Objektübernahme inkl. Protokollierung und Fotodokumentation, Veranlassung von erforderlichen Instandsetzungen/Renovierungen, Geltendmachung diesbezüglicher Forderungen, auch Austragung diesbezüglicher Kontroversen, möglichst mit Streitbeilegung, erforderlichenfalls Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei

Sonstiger anfallender Schriftverkehr, etwa die Ausstellung einer Mietbescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde

Verhandlungen und Korrespondenz mit Dritten, etwa mit Handwerkern oder Behörden
Erstellung der Hausordnung, Überwachung ihrer Einhaltung und erforderlichenfalls auch deren Durchsetzung
Auswahl, Einarbeitung und Überwachung des Hausmeisters
Laufende Unterrichtung des Vermieters über alle wesentlichen Vorgänge und Umstände
Anlegen und Führen des auf den Vermieter als Inhaber lautenden Mietkontos, auch im übrigen Trennung fremder Gelder vom Betriebsvermögen der Hausverwaltung
Einziehen und Verbuchen der Mietzahlungen, Fälligkeitsüberwachung, Inkasso, erforderlichenfalls Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei
Komplette Erledigung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs nach sorgfältiger Prüfung von Rechnungen und sonstigen Zahlungsaufforderungen
Erfassen von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer kaufmännischen Buchführung
Zeitnahe Zusammenstellung aller relevanten Kosten und jährliche Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern
Einziehen von Mietsicherheiten und erforderlichenfalls deren Anlage gemäß § 551 Absatz 3 BGB, bei Fälligkeit (erforderlichenfalls) Abrechnung über die Mietsicherheit und deren Rückgewähr
Veranlassen von erforderlichen substanz- und funktionserhaltenden Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Vermieter
 

   

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