|
Mietverwaltung beinhaltet alles, was vermieterseits zu
erledigen ist. Der Verwalter einer vermieteten Immobilie
(von der Einliegerwohnung über die Eigentumswohnung und
das Mehrfamilienhaus bis zur gemischt genutzten Großimmobilie)
muss bereit und in der Lage sein, den Vermieter von allen
ihm insoweit obliegenden Aufgaben zu entlasten. Er ist
Dienstleister.
|
|
Bei uns wird der Vermieter - quasi als
"Inklusivleistung" - zusätzlich stets umfassend
kompetent rechtlich beraten und vertreten. Nur dann, wenn
die erforderliche Tätigkeit über das, was uns das
Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt, hinausgeht, müssen
anwaltliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Aber auch dies erledigen wir für den Vermieter, und zwar
im Rahmen des mit der Rechtsanwaltskanzlei bestehenden
Beratungsverhältnisses.
|
|
Die
wesentlichen Leistungen der Mietverwaltung im einzelnen:
|
|
Suche von
Mietern für leerstehende bzw. leer werdende
Objekte
|
|
Objektbesichtigungen, Verhandlungen mit Mietinteressenten
|
|
Formulierung und Fertigung von Mietverträgen und sonstigen
Dokumenten
|
|
Objektübergabe inkl. Protokollierung und Fotodokumentation
|
|
Entgegennahme von mieterseitigen Anfragen, Anzeigen,
Reklamationen u.a. sowie deren vermieterseitige
Beantwortung und sonstige erforderliche Erklärungen und
Mitteilungen gegenüber den Mietern, auch Austragung
diesbezüglicher Kontroversen, möglichst mit
Streitbeilegung, erforderlichenfalls Beauftragung einer
Rechtsanwaltskanzlei
|
|
Durchführung von Mieterhöhungsverlangen unter Einhaltung
der insoweit zu beachtenden Rechtsnormen und Regularien
|
|
Kündigungserklärungen, komplette Abwicklung von Mietverhältnissen
mit Objektübernahme inkl. Protokollierung und
Fotodokumentation, Veranlassung von erforderlichen
Instandsetzungen/Renovierungen, Geltendmachung diesbezüglicher
Forderungen, auch Austragung diesbezüglicher
Kontroversen, möglichst mit Streitbeilegung,
erforderlichenfalls Beauftragung einer
Rechtsanwaltskanzlei
|
|

|
Sonstiger
anfallender Schriftverkehr, etwa die Ausstellung einer
Mietbescheinigung zur Vorlage bei einer Behörde
|
|

|
Verhandlungen
und Korrespondenz mit Dritten, etwa mit Handwerkern oder
Behörden
|
|
Erstellung
der Hausordnung, Überwachung ihrer Einhaltung und
erforderlichenfalls auch deren Durchsetzung
|
|
Auswahl,
Einarbeitung und Überwachung des Hausmeisters
|
|
Laufende
Unterrichtung des Vermieters über alle wesentlichen
Vorgänge und Umstände
|
|
Anlegen
und Führen des auf den Vermieter als Inhaber lautenden
Mietkontos, auch im übrigen Trennung fremder Gelder vom
Betriebsvermögen der Hausverwaltung
|
|
Einziehen
und Verbuchen der Mietzahlungen, Fälligkeitsüberwachung,
Inkasso,
erforderlichenfalls Beauftragung einer
Rechtsanwaltskanzlei
|
|
Komplette
Erledigung des objektbezogenen Zahlungsverkehrs nach
sorgfältiger Prüfung von Rechnungen und sonstigen
Zahlungsaufforderungen
|
|
Erfassen
von Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer kaufmännischen
Buchführung
|
|
Zeitnahe
Zusammenstellung aller relevanten Kosten und jährliche
Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern
|
|
Einziehen
von Mietsicherheiten und erforderlichenfalls deren Anlage
gemäß
§
551 Absatz 3 BGB, bei Fälligkeit (erforderlichenfalls)
Abrechnung über die Mietsicherheit und deren Rückgewähr
|
|
Veranlassen
von erforderlichen substanz- und funktionserhaltenden
Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Vermieter
|