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Juristisches
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Immobilienverwaltung ist zum
weit überwiegenden Teil praktische Anwendung geltender
Gesetze und sonstiger Rechtsnormen. Sie erfordert deshalb - als
fundamentales Handwerkszeug - vertiefte
Rechtskenntnisse. Volljuristische Ausbildung und
langjährige praktische Erfahrung als Immobilienrechtler
sind die idealen Voraussetzungen für dieses anspruchsvolle Geschäft.
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Hier haben wir die wesentlichen
branchenspezifischen Vorschriften, ergänzt durch hilfreiche
Rechtsprechungshinweise und Erläuterungen, zur Lektüre und zum Download
zusammengestellt. Dieser Fundus wird ständig aktualisiert
und ergänzt.
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Immobilien
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Baugesetzbuch
(§§ 24-28, 29-38, 123-135) - Gesetzliches
Vorkaufsrecht, Zulässigkeit von Bauvorhaben, Erschließung
Baunutzungsverordnung - Zu Art und Maß der baulichen
Nutzung, Bauweise und Überbaubare Grundstücksflächen
Betriebskostenverordnung
- Definition und Aufstellung der Betriebskosten bei
Grundstücken und Gebäuden
Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 535-597) - Mietrecht und
Pachtrecht
Energieeinsparungsgesetz
(EnEG) -
Gesetz zur Einsparung von
Energie in Gebäuden
Energieeinsparverordnung
2007 (EnEV 2007) - Zur Energieeinsparung
(Wärmeschutz/Anlagentechnik) bei Gebäuden
Energieeinsparverordnung
2009 (EnEV 2009) - Sie gilt seit 01. Oktober 2009
und hat die EnEV 2007 abgelöst.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG) - Zur Förderung Erneuerbarer Energien
im Wärmebereich
Heizkostenverordnung
- Zur
verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz- und
Warmwasserkosten
Hessische Bauordnung (HBO) - Die wesentlichen
landesrechtlichen Bauvorschriften
Hessisches Gesetz über kommunale Abgaben (HessKAG) -
Steuern, Gebühren, Beiträge, Kostenerstattung
Makler- und
Bauträgerverordnung (MaBV) - Pflichten der Makler,
Bauträger, Baubetreuer, Darlehens-/Anlagevermittler,
Nachweisberechtigten-Verordnung
(NBVO) - Zur Ausstellungsberechtigung bei
Energieausweisen (u.a.)
Wohnflächenverordnung
- Zur Berechnung von Wohnflächen
Wohnungseigentumsgesetz
-
Zur Begründung und
Verwaltung von Wohnungseigentum, zum Verfahren u.a.
Wohnungsgrundbuchverfügung
-
Zur Anlegung und Führung der Wohnungs- und
Teileigentumsgrundbücher
Zuständigkeitsverordnung
über Heizkosten und Energie -
Zur Zuständigkeit nach der HeizkostenV und der EnEV
Zwangsversteigerungsgesetz
(§§ 146-161)
- Die gesetzlichen Vorschriften zur Zwangsverwaltung'
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